Der Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragter ist eine natürliche Person, der in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten aufklärt und deren Einhaltung überwacht. Er führt das Verarbeitungsverzeichnis und berät Unternehmen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner bei Anfragen von Behörden und Betroffenen.

Die Benennung eines (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen, Vereine und Organisationen ab einer Anzahl von neun Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, gesetzlich verpflichtend. Aber auch kleine Unternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitern sind häufig zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn eine umfangreiche Verarbeitung von besonderen Datenkategorien (z.B. Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben, genetische und biometrische Daten) erfolgt.

Zum Datenschutzbeauftragten darf nur derjenige benannt werden, der die erforderliche Qualifikation und das Fachwissen besitzt, um die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.

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Gerne unterstützen wir auch interne Datenschutzbeauftragte bei der Ausführung Ihrer Aufgaben.